Michael Mayerhanser e.K.

Versicherungsmakler

Technische Versicherungen

Die rapide technische Entwicklung in den vergangenen Jahrzehnten hat unseren Arbeitsalltag enorm erleichtert, Produktionsprozesse beschleunigt und somit die Produktivität der Unternehmen erheblich gesteigert. Doch wo viel Licht ist, ist auch Schatten: Je mehr elektronische Geräte und technische Anlagen zum Einsatz kommen, desto störanfälliger werden Betriebsabläufe und umso größer wird der Schaden, wenn diese einmal versagen... 

Die technische Ausstattung eines Unternehmens unterliegt zunächst natürlich den gleichen Risiken wie die sonstige Betriebseinrichtung und vorhandene Warenvorräte. Sie ist somit prinzipiell ebenso über eine gewerbliche oder industrielle Sachversicherung (→ sh. dort) gegen elementare Schäden, wie z.B. Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, etc., zu versichern. Darüber hinaus können aber Maschinen und elektronische Geräte noch aufgrund zahlreicher anderer Schadenursachen ausfallen, welche nicht vom Versicherungsschutz einer herkömmlichen Sachversicherung umfasst sind, weshalb sich hierfür eine weitergehende Vorsorge durchaus empfiehlt. 
Für stationäre Anlagen und Maschinen  ebenso wie für fahrbare und transportable Geräte bietet demzufolge eine 
  
Maschinen-Versicherung 

einen umfassenden Versicherungsschutz gegen unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen, z.B. durch: 

 

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Vorsatz Dritter; 
  • Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler; 
  • Wassermangel in Dampferzeugern; 
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen; 
  • Über- oder Unterdruck; 
  • Wasser-, Öl-, Schmiermittelmangel; 
  • Kurzschluss, Überstrom, Überspannung. 

Bei fahrbaren und transportablen Geräten zusätzlich: 

  • ein unmittelbar von außen einwirkendes Ereignis (Unfall); 
  • Brand, Blitzschlag, Explosion; 
  • Sturm, Eisgang, Erdrutsch, Erdbeben, Überschwemmung, Hochwasser; 
  • De- und Remontage, Transporte über Land, Verladevorgänge; 
  • Folgeereignisse von inneren Betriebsschäden; 
  • Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub. 

Als Versicherungssumme ist der jeweils gültige Listenpreis (= Neuwert ohne Rabatte) zuzüglich der Bezugskosten zugrunde zu legen; ersetzt werden/wird im Schadenfall

bei einem Teilschaden:
die Wiederherstellungskosten der beschädigten Sache (z.B. Ersatzteile, Lohnkosten) abzüglich des Wertes des Altmaterials;

bei einem Totalschaden: 
der Zeitwert abzüglich des Rest- bzw. Schrottwertes. 

Darüber hinaus sollten – ebenso wie in der Inhaltsversicherung - folgende Schadennebenkosten auf Erstes Risiko mitversichert werden: 

  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich   
  • Bewegungs- und Schutzkosten  
  • Luftfrachtkosten 

Zur Abrundung des Versicherungsschutzes empfiehlt esich – wie schon im Bereich der Sachversicherung – auch den entgangenen Betriebsgewinn sowie fortlaufende Kosten nach dem Ausfall einer Maschine zu versichern. Die sogenannte

 Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung 

bietet hierfür die ideale Ergänzung zur Maschinen-Versicherung selbst. Sie ist im Prinzip nichts anderes als die Ertragsausfall-Versicherung (→ sh. „Gewerbliche und industrielle Sachversicherungen“), jedoch beschränkt auf die fortlaufenden Kosten der ausgefallenen Maschine und den von dieser während der Unterbrechungsdauer nicht erwirtschafteten Gewinn.

Für die nicht vorhersehbare Beschädigung oder Zerstörung sämtlicher Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations-, Büro-, Konferenz- und Schulungstechnik sowie Sicherungs- und Meldetechnik bietet die zu den technischen Versicherungen zählende, sogenannte


Elektronik-Pauschal-Versicherung

den notwendigen Schutz.Versichert sind hierdurch insbesondere Sachschäden durch

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;

  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;

  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion;

  • Wasser, Feuchtigkeit;

  • Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung.

Mobile Geräte (z.B. Notebooks, PDA, Mobiltelefone, etc.) sind meist sogar weltweit versichert. 

Versicherungswert der elektronischen Anlagen und Geräte ist der Neuwert, also der jeweils gültige Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand. Wird – wovon in der Regel auszugehen ist - die versicherte Sache nicht mehr in Preislisten geführt oder hatte diese keinen Listenpreis, so ist der letzte Listenpreis bzw. der Kauf- oder Lieferpreis der Sache im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten maßgebend. Rabatte und Preiszugeständnisse bleiben für den Versicherungswert unberücksichtigt. Es empfiehlt sich also die Versicherungssumme nach einem vollständigen Inventarverzeichnis der elektronischen Betriebseinrichtung festzulegen. 

Ferner sollten auch in der Elektronik-Pauschal-Versicherung u.a. nachstehende Positionen bis zu einer definierten Summe auf Erstes Risiko mitversichert werden: 

  • Aufräumungs- oder Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Feuerlöschkosten;  
  • Abbruch-, Aufräumungs-, Abfuhr- und Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen;  
  • Kosten für die Dekontamination von Erdreich;  
  • Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfrachtkosten 

Des Weiteren ist es möglich (und empfehlenswert), eine sogenannte Mehrkosten-Versicherung zu integrieren. Diese ersetzt die anfallenden zusätzlichen Kosten (z.B.: Benutzung fremder Anlagen; Inanspruchnahme fremder Dienstleistungen; eigene Mehraufwendungen), wenn die versicherten elektronischen Geräte und Anlagen auf Grund eines Sachschadens nicht oder nur eingeschränkt verwendbar sind. 

Wie auch in der Maschinen-Versicherung trägt auch in der Elektronik-Pauschal-Versicherung eine 

Elektronik-Betriebsunterbrechungs-Versicherung 

zur Abrundung des Versicherungsschutzes bei. Sie bietet wiederum Ersatz des entgangenen Gewinns und der fortlaufenden Kosten während der Unterbrechung des Betriebes infolge eines versicherten Schadens an elektronischen Anlagen und Geräten. 

Darüber hinaus möchte ich an dieser Stelle noch auf einen weiteren wichtigen Bereich innerhalb der Elektronik-Versicherung hinweisen: die sogenannte 

Software-Versicherung

Daten sind durch eine Vielzahl von Risiken gefährdet, angefangen von einem irrtümlichen Löschen über den Ausfall der Stromversorgung, dem Abhandenkommen von Datenträgern durch einen Einbruchdiebstahl, bis hin zu einer Programmmanipulation oder Computerviren. Eine regelmäßige Datensicherung bringt zwar ein sehr hohes Maß an Sicherheit, leider aber auch keine Garantie, dass die verlorengegangenen Daten vollständig wiederhergestellt werden können, sei es, weil die duplizierten Daten aus undefinierbaren Gründen unbrauchbar sind oder mit dem gleichen Virus infiziert wurden, wie die Originaldateien. Welche Folgen dies für Ihr Unternehmen hätte, bedarf sicherlich keiner näheren Ausführung. 
 
In diesem Fall bietet die Software-Versicherung eine zusätzliche Sicherheit, da hierdurch die Kosten für die Wiederbeschaffung der Software und Datenträger sowie für die Wiedererstellung der Stamm- und Bewegungsdaten übernommen werden. Der Versicherungsschutz umfasst u.a. Schäden, die entstanden sind durch  

  • Störung oder Ausfall der EDV-Anlage, des Leitungsnetzes, der Stromversorgung oder der Klimatisierung;    
  • Bedienungsfehler;    
  • Vorsatz Dritter (z.B. Einbruchdiebstahl, Sabotage, Manipulation);    
  • Über- oder Unterspannung;    
  • höhere Gewalt (z.B. Blitzeinwirkung). 

Empfehlenswert ist, zumindest einen "Sockelbetrag" zu versichern, da dieser sodann nicht nur nach einem Schadenfall ggf. neu zu lösende Lizenzen, sondern auch die voraussichtlichen Kosten des EDV-Administrators für die Neukonfiguration des Unternehmens-Netzwerks abdecken würde.   

  
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