Michael Mayerhanser e.K.

Versicherungsmakler

Unfallversicherungen

Ein Unfall ist leider schneller passiert, als einem lieb sein kann. Egal ob im Straßenverkehr oder im Beruf, im Haushalt oder bei Sport und Spiel – wir unterliegen den ganzen Tag einem mitunter nicht unbeträchtlichen Verletzungsrisiko...
So manche Verletzung heilt ja glücklicherweise recht schnell, manch andere dauert etwas länger; was aber wenn sie ein Leben lang anhält und dauerhafte gesundheitliche Schädigungen, körperliche Behinderungen hinterlässt? 

Hier kann und sollte man entsprechende Vorkehrungen treffen. Natürlich kann man Schmerzen und körperliches Leid nicht rückgängig machen, man kann aber für die durch eine dauerhafte Behinderung oder schlimmstenfalls für die durch Todesfolge entstehenden finanziellen Aufwendungen durch eine sogenannte
Unfallversicherungvorsorgen.

Ein Unfall im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung liegt dann vor, wenn eine versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden sollte; hierbei denkt man in erster Linie natürlich an gesundheitliche Schädigungen durch einen Arbeitsunfall oder einen Verkehrsunfall, möglicherweise aber auch durch einen Unglücksfall in Haushalt oder Garten oder durch eine Sportverletzung, an Verletzungen beim Heimwerken oder bei sonstigen Freizeitaktivitäten .

Eine Unfallversicherung könnte sodann erheblich dazu beitragen, Ihnen und Ihrer Familie die Absicherung des Lebensunterhalts zu gewährleisten, wenn Sie durch einen Unfall vorübergehend oder schlimmstenfalls sogar auf Dauer aufgrund eingeschränkter Arbeitsfähigkeit Einkommenseinbußen verkraften müssen oder invaliditätsbedingt finanzielle Mehraufwendungen zu tragen haben (diese könnten z.B. durch einen im Falle eines Falles erforderlichen behindertengerechten Umbau Ihrer Wohnung entstehen). Sie bietet den versicherten Personen weltweiten Versicherungsschutz bei allen beruflichen oder schulischen Tätigkeiten und nahezu allen Freizeitaktivitäten rund um die Uhr.

Bei den versicherbaren Leistungsarten unterscheidet man zwischen einer Invaliditäts- und einer Todesfallleistung; erstere wird fällig, wenn eine versicherte Person durch die Folgen eines Unfalls eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) erleidet. Bei einer Vollinvalidität wird die vereinbarte maximale Entschädigungsleistung, bei Teilinvalidität eine dem Grade der Beeinträchtigung nach verringerte Leistung der Invaliditätssumme erbracht. Die Todesfallleistung wird hingegen fällig, wenn eine versicherte Person an den Folgen eines Unfalls innerhalb eines vereinbarten Zeitraums verstirbt. 

Im Ernstfall ist der Versicherer außerdem auch sofort hilfreich für seine Kunden da: Er organisiert Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze und übernimmt die Kosten hierfür, gleiches gilt auch für den erforderlichen Transport zu einer Klinik oder schlimmstenfalls auch die Überführung im Todesfall.

Moderne Konzepte übernehmen im Übrigen auch die Kosten für kosmetische Operationen (bspw. zur optischen Korrektur nach einem Unfall verbleibender Narben) bis zur Höhe der hierfür vereinbarten Summe.

Ein letzter noch erwähnenswerter Pluspunkt einer Unfallversicherung ist übrigens auch, dass deren Leistungen weder durch eventuelle Zahlungen einer Berufsgenossenschaft noch durch gesetzliche Haftpflichtansprüche bei möglichem Fremdverschulden gekürzt werden - sie stellen immer eine vollkommen unabhängige zusätzliche Leistung dar! 


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