Michael Mayerhanser e.K.

Versicherungsmakler

Kreditversicherungen

 

Bis zum Ende des im Zeichen der Finanzkrise stehenden Jahres 2009 mussten insgesamt 32.687 Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland ihre Zahlungsunfähigkeit erklären. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen demnach um mehr als 11 Prozent gegenüber 2008; somit gab es erstmals seit dem Jahr 2003 wieder mehr Insolvenzen als im Vorjahr!

Auch wenn sich schlimmste Befürchtungen gottlob doch nicht bewahrheitet haben, sind Analysten für die kommenden Jahre zwar nicht mehr durchwegs pessimistisch, bleiben jedoch nach wie vor zurückhaltend. Trotz des zunehmend in Fahrt kommenden Wirtschaftsaufschwungs habe sich an der kritischen Situation vieler Firmen grundsätzlich noch nicht allzu viel geändert. Nach wie vor fehle es vielen Unternehmen an (neuen) Kunden, bestehende Aufträge seien weitestgehend abgearbeitet und neue Aufträge lassen noch zu sehr auf sich warten. Die nach wie vor verschärften Bedingungen bei der Kreditvergabe erschweren Firmen zudem die Beschaffung von Geldern. Es sei – so die Meinung von Spezialisten – gegenwärtig immer noch eine „Kreditklemme“ zu beobachten, die in Verbindung mit diversen Zahlungsrückständen und -ausfällen sowie einem oftmals gegebenen Mangel an Eigenkapital das Risiko zusehends steigert, dass manchen Unternehmen Liquiditätsengpässe drohen.

Vor dem Hintergrund der im Jahr 2010 marginalen Besserung der volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen musste glücklicherweise jedoch nur eine Stückzahl von ca. 32.000 zahlungsunfähiger Unternehmen - also um gut 1% weniger als im Krisenjahr 2009 - verzeichnet werden; im Jahr 2011 reduzierte sich diese Zahl nochmals auf knapp über 30.000. Die nach Ansicht von Analysten für 2012 erwartete weitere Entspannung mit einem erneuten Rückgang auf rund 29.700 Firmenpleiten wurde letztlich sogar mit nur 27.700 Insolvenzen deutlich unterboten, für 2013 rechnete man mit einem nochmaligen Rückgang auf etwa 26.300 Unternehmenszusammenbrüche, eine Zahl, die in den Jahren 2014 mit rund 24.030 und 2015 mit etwa 23.230 nochmals unterboten wurde. 2018 war mit 19.302 Firmeninsolvenzen der niedrigste Stand seit 1999 erreicht; Analysten rechnen tendenziell in den kommen-den Jahren jedoch wieder mit einem (zumindest leichten) Anstieg, weshalb sich die Anzahl der jährlichen Unternehmensinsolvenzen somit zwischen rund 20-25.000 einpendeln dürfte - als Folge wären jedes Jahr Forderungsausfälle von etwa EUR 20 bis 25 Mrd. zu befürchten.

Aktuelle Entwicklung aufgrund der Corona-Krise (15.05.2020):

So rechnet der Kreditversicherer Euler Hermes für die Weltwirtschaft für 2020 mit der bislang größten Rezession (minus 3,3 Prozent) seit dem Zweiten Weltkrieg. Dies entspreche Verlusten beim globalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) von neun Billionen US-Dollar. So rechnet der Kreditversicherer mit einem Anstieg der weltweiten Insolvenzen um 20 Prozent, in den USA um 25 Prozent, Europa um 19 Prozent sowie in China mit einem Plus von 19 Prozent. Für Deutschland rechnet der das Unternehmen in diesem Jahr mit einem Anstieg der Firmenpleiten um mindestens zehn Prozent.

Ähnlich fatal sind auch die Aussichten des französischen Kreditversicherers Coface. So rechnen die Ökonomen rund um den Globus mit einem deutlichen Anstieg der Firmenpleiten. Rechnete der Kreditversicherer im Januar noch mit einem Anstieg von zwei Prozent, habe sich nun die Zahl verzehnfacht.

Dies wäre laut Coface der stärkste Anstieg seit 2009 (29 Prozent), selbst wenn die Wirtschaft im dritten Quartal wieder langsam anspringen würde. Eine eventuelle zweite Corona-Welle in der zweiten Jahreshälfte ist dabei ebenfalls noch nicht mit eingerechnet. So erwartet der Kreditversicherer den größten Anstieg der Unternehmensinsolvenzen in den USA mit plus 39 Prozent.

Alle westeuropäischen Länder wären betroffen, zusammen mit plus 18 Prozent. Im Einzelnen sieht Coface eine Steigerung für Deutschland um elf Prozent, Frankreich um 15 Prozent, Großbritannien um 33 Prozent, Spanien um 22 Prozent und Italien um 18 Prozent. Noch stärker als die Industrienationen wären nach Berechnungen der Coface-Analysten die Schwellenländer von den COVID-19-Folgen betroffen.



Oftmals wird bei Firmenpleiten ein Insolvenzverfahren mangels Masse gar nicht erst eröffnet. Bei den abgewickelten Verfahren liegt die durchschnittliche Ausschüttungsquote meist bei etwa 3%, d.h. Gläubiger erhalten im Schnitt lediglich 3% ihrer ursprünglichen Forderungen, oder anders ausgedrückt: Sie müssen auf 97% ihrer Forderungen verzichten!

Wenn auch Sie Kredite in Form von Lieferungen gewähren, sollten Sie sich gegen dieses enorme Ausfallrisiko schützen. Wie das möglich ist? Aussagekräftige Bonitätsinformationen über Ihren Kunden sollten eigentlich immer vorliegen, stellen aber auch nicht immer einen wirksamen Schutz dar. Besser wirken sich bereits die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts oder von Abschlags- oder Vorauszahlungen aus. Wichtig ist auch eine konsequente Überwachung von Zahlungseingängen und das rechtzeitige Einleiten von Mahnverfahren. Oftmals aber nützt dies alles nichts – der Ausfall von Forderungen bleibt zumindest teilweise leider immer unkalkulierbar und ist somit mitunter, beispielsweise bei nicht ausreichend vorhandenem Eigenkapital, sogar bedrohlich für die Existenz des eigenen Unternehmens.

Wie kann man sich also wirksam vor diesem existentiellen Risiko schützen, wenn alle Vorsichtsmaßnahmen erfolglos waren?

Am besten durch eine sogenannteWarenkreditversicherungDurch sie ist der finanzielle Verlust des versicherten Unternehmens infolge des Ausfalls kreditierter Kaufpreis- bzw. Honorarforderungen aus Lieferungen und Leistungen aller Art aufgrund Zahlungsunfähigkeit des Kunden abgesichert.

Der Versicherungsfall tritt bei Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens über das Kundenvermögen, bei Abschluss eines Liquidations- oder Quotenvergleichs mit sämtlichen Gläubigern, bei Feststellung der Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes durch das Insolvenzgerichts oder bei fruchtloser Zwangsvollstreckung ein. Ferner kann vereinbart werden, dass bereits bei Zahlungsverzug ab einem bestimmten Zeitraum unter der Voraussetzung Versicherungsschutz besteht, dass der Forderungseinzug dem Kreditversicherer übertragen wird (sog. „protracted default“).

Von hoher Bedeutung ist in all diesen Fällen ein zeitnaher Ausgleich des finanziellen Verlustes durch den Versicherer, um die Liquidität des Versicherungsnehmers zu gewährleisten und somit zu verhindern, dass das versicherte Unternehmen seinerseits in eine „Schräglage“ gerät. Ein guter Kreditversicherer zeichnet sich jedoch nicht erst im Schadenfalle durch einen schnellen Ersatz der ausgefallenen Forderung aus, sondern unterstützt den Versicherungsnehmer bereits im Vorfeld durch Bonitätsinformationen über seinen Kunden oder übernimmt und kontrolliert, wenn eine Forderung notleidend geworden ist, das Mahnverfahren sowie die gerichtliche Geltendmachung der rückständigen Ansprüche. Durch diese Serviceleistungen bietet die Versicherungsgesellschaft dem versicherten Unternehmen eine nicht zu unterschätzende Unterstützung bei einer schlanken und effizienten Abwicklung seines Rechnungswesens.

Nicht unerwähnt sollte auch ein weiterer Teilbereich der Kreditversicherung bleiben, die
Bürgschafts- oder auch KautionsversicherungDiese bietet dem Groß- und Einzelhandel, Bauunternehmen und -handwerkern, dem produzierenden Gewerbe oder sonstigen Dienstleistungsunternehmen, die Ihren Kunden für die zu erbringenden Lieferungen und Leistungen Sicherheiten in Form von Lieferungs-/Leistungs-, Ausführungs- oder Gewährleistungsbürgschaften vorlegen müssen, eine interessante Alternative zu der vielfach üblichen Methode, Sicherheiten mittels einer Bankbürgschaft nachzuweisen.

Ein immenser Vorteil der Kautionsversicherung ist, dass sie das Kreditvolumen des Versicherungsnehmers bei dessen Hausbank entlastet und diesem somit zusätzliche Liquidität verschafft. Hierdurch vergrößert sich der Kreditspielraum des versicherten Unternehmens für die Finanzierung und Ausweitung seiner Geschäfte.

Im Übrigen kann auch eine Warenkreditversicherung zur Erhöhung der Kreditwürdigkeit des Versicherungsnehmers beitragen, da dieser Ansprüche auf Leistungen aus der Warenkreditversicherung mit Zustimmung des Versicherers an sein Kreditinstitut abtreten und somit als alternative Sicherheit verwenden kann – sicherlich ein vielleicht sogar gewaltiger Schritt zur individuellen Entspannung der erwähnten „Kreditklemme“. 


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