Michael Mayerhanser e.K.

Versicherungsmakler

Gruppenunfallversicherungen

Sie sind Arbeitgeber und pflegen einen verantwortungsbewussten Umgang mit Ihrem Mitarbeiterteam?
Und Sie haben sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, das kostbarste Gut Ihres Unternehmens durch eine Gruppenunfall-Versicherung zu schützen?
Dann sind die folgenden Ausführungen zu dieser attraktiven und kostengünstigen Arbeitgeberleistung für Ihre Mitarbeiter/innen für Sie mit Sicherheit interessant: 

Ein Unfall im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung liegt dann vor, wenn eine versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden sollte; im betrieblichen Umfeld denkt man in erster Linie natürlich an gesundheitliche Schädigungen durch einen Arbeitsunfall oder einen Verkehrsunfall auf einer Dienstreise bzw. einer sonstigen betrieblich veranlassten Fahrt, möglicherweise aber auch durch eine Sportverletzung im Betriebssportverein oder einen Unglücksfall bei einem Betriebsausflug oder einer Betriebsfeier.

Eine Gruppenunfallversicherung könnte sodann erheblich dazu beitragen, den Mitarbeitern/innen Ihres Unternehmens die Absicherung des Lebensunterhalts zu gewährleisten, wenn diese durch einen Unfall vorübergehend oder schlimmstenfalls sogar auf Dauer aufgrund eingeschränkter Arbeitsfähigkeit Einkommenseinbußen verkraften müssen oder invaliditätsbedingt finanzielle Mehraufwendungen zu tragen haben (diese könnten z.B. durch einen im Falle eines Falles erforderlichen behindertengerechten Umbau der Wohnung des/der Arbeitnehmers/in entstehen). Sie bietet den versicherten Personen weltweiten Versicherungsschutz bei allen beruflichen Tätigkeiten und, wenn Sie wollen, sogar auch bei deren Freizeitaktivitäten rund um die Uhr.

Bei den versicherbaren Leistungsarten unterscheidet man zwischen einer Invaliditäts- und einer Todesfallleistung; erstere wird fällig, wenn eine versicherte Person durch die Folgen eines Unfalls eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) erleidet. Bei einer Vollinvalidität wird die vereinbarte maximale Entschädigungsleistung, bei Teilinvalidität eine dem Grade der Beeinträchtigung nach verringerte Leistung der Invaliditätssumme erbracht. Die Todesfallleistung wird hingegen fällig, wenn eine versicherte Person an den Folgen eines Unfalls innerhalb eines vereinbarten Zeitraums verstirbt.

Im Ernstfall ist der Versicherer außerdem auch sofort hilfreich für seine Kunden da: Er organisiert Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze und übernimmt die Kosten hierfür, gleiches gilt auch für den erforderlichen Transport zu einer Klinik oder schlimmstenfalls auch die Überführung im Todesfall.


Für Sie als Arbeitgeber ist an einer Gruppenunfallversicherung neben des positiven Effekts für Ihre Belegschaft außerdem besonders attraktiv, dass die Beiträge als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig sind - allerdings ist bei der Gestaltung des Versicherungsvertrages die steuerliche Behandlung der Beiträge und Leistungen für die versicherten Mitarbeiter/innen zu beachten. Hierbei gibt es zweierlei Möglichkeiten: 

  • Verträge mit Direktanspruch der versicherten Personen. 

    Den versicherten Mitarbeitern/innen wird zugestanden, dass sie einen unmittelbaren Anspruch auf mögliche fällige Leistungen aus dem Versicherungsvertrag besitzen und diese somit selbst gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend machen können:In diesem Fall wären die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag vollkommen steuerfrei (mit Ausnahme von Rentenleistungen, bei denen der Ertragsanteil steuerpflichtig ist)! Allerdings sind die Jahresprämien zu einer Gruppenunfallversicherung jedoch bei Vereinbarung des Direktanspruchs der versicherten Personen als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu versteuern ; da allerdings auch das Unfallrisiko aus beruflichen Tätigkeiten versichert ist, dürfen die zu versteuernden Beiträge um 20% gekürzt werden.Im Falle der Vereinbarung des Direktanspruchs besteht aber auch die Möglichkeit einer Lohnsteuerpauschalierung: Solange die anteilige Jahresprämie für den/die einzelne/n versicherte/n Mitarbeiter/innen – gemindert um den 20%-igen Dienstreiseanteil (steuerfreie Reisenebenkosten) - nicht mehr als EUR 62,00 (ohne Versicherungssteuer) im Kalenderjahr beträgt, können die Beiträge zur Gruppenunfallversicherung mit 20% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer pauschalversteuert werden.
  • Verträge ohne Direktanspruch der versicherten Personen

    Die Beiträge zu diesen Verträgen sind im Zeitpunkt der Zahlung steuerfrei! Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag wären in diesem Fall ebenfalls vollkommen steuerfrei! Allerdings ist bei einer Gruppenunfallversicherung ohne Direktanspruch im Leistungsfall der bis dahin für die konkret betroffene Person vom Arbeitgeber gezahlte Beitrag zu versteuern. Die Steuerpflicht erstreckt sich nur auf 80% der Beiträge, da diese wiederum um einen 20%-igen Reisekostenersatz gekürzt werden dürfen. Der sich somit ergebende Betrag stellt den steuerpflichtigen, der verbleibende Rest den steuerfreien Teil der Gesamtleistung des Versicherers dar.

Welche Versicherungsform für Sie – insbesondere auch unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher und ggf. betriebsverfassungsrechtlicher Gegebenheiten - die optimale Lösung darstellt, sollten Sie am besten mit Ihrem Steuerberater erörtern.

Ein letzter noch erwähnenswerter Pluspunkt einer Unfallversicherung ist übrigens auch, dass deren Leistungen weder durch eventuelle Zahlungen einer Berufsgenossenschaft noch durch gesetzliche Haftpflichtansprüche bei möglichem Fremdverschulden gekürzt werden - sie stellen immer eine vollkommen unabhängige zusätzliche Leistung dar! 

 
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